| Maharishi Ayurveda und Transzendentale Meditation (TM) | ||
Es wird behauptet, dass die Transzendentale Meditation erst in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts entstanden sei und dass Meditation mit dem ursprünglichen Ayurveda nichts zu tun habe. Der Begriff „Transzendentale Meditation“ ist in der Tat eine Wortschöpfung von Maharishi Mahesh Yogi, die Technik selbst ist jedoch uralt. Entsprechend der Vedischen Tradition wurde diese Methode der Meditation seit Jahrtausenden von Lehrern an ihre Schüler weitergegeben. Die führenden ayurvedischen Experten Indiens sowie der Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Raster von der Universität Essen, bestätigen, dass Meditation ursprünglich ein grundlegender Bestandteil des Ayurveda war (siehe Anlagen 1, 2, 16, 17, 18 und 19) und dass der Zustand eines völlig entspannten Bewusstseins als Therapiemethode bei verschiedenen Krankheitsbildern in den ayurvedischen Urtexten an vielen Stellen ausdrücklich empfohlen wird. Es wird behauptet, in den Maharishi Ayurveda Zentren werde der Ayurveda nur als Vorwand benutzt, um die Transzendentale Meditation zu verbreiten. Tatsache ist, dass in den Maharishi Ayurveda Gesundheitszentren interessierten Gästen neben vielen anderen Therapieformen wie beispielsweise Yoga-Übungen, Aroma- und Musiktherapie, Ernährungslehre sowie einer Vielzahl von Vorträgen über gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag zur Entspannung und Bewusstseinsentfaltung die Technik der Transzendentalen Meditation ™ angeboten wird. Die Panchakarma-Behandlungen bilden den Schwerpunkt in den deutschen Maharishi Ayurveda Gesundheitszentren, was sich unschwer an der zeitlichen Gewichtung ablesen lässt. Beispielsweise werden in Bad Ems ca. 1.500 Arbeitsstunden pro Woche für die Durchführung und Organisation der physikalischen Therapien sowie für die Verpflegung und Unterbringung der Gäste aufgewandt, während der wöchentliche Zeitaufwand für die Information und das Lehren der TM nicht mehr als zwölf bis fünfzehn Arbeitsstunden beträgt, das sind weniger als 1%. Es wird ferner behauptet, dass die Patienten durch die Behandlung in Maharishi Ayurveda-Zentren unwissentlich in eine “Sekte” geraten. a) Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass es sich bei dem Klientel, das sich eine Behandlungssequenz von zehn bis vierzehn Tagen in einem Maharishi Ayurveda Gesundheitszentrum leisten kann - und nur in diesem Zeitrahmen wäre das Erlernen der TM möglich -, um erfolgreiche und mündige Bürger unseres Staates handelt. Das Durchschnittsalter der Patienten liegt bei ca. fünfzig Jahren, von Beruf sind sie vorwiegend leitende Angestellte, selbständige Geschäftsleute, Akademiker und Künstler. Selbst Politiker und Pfarrer sind unter den Gästen. Einmal pro Woche wird die Möglichkeit geboten, sich einen Informationsvortrag über die Auswirkungen der TM anzuhören. Ob der Gast daran teilnimmt, ist ihm völlig freigestellt. Findet diese Präsentation sein Interesse, kann er einen weiteren unverbindlichen Vortrag besuchen. Erst danach entscheidet er sich, ob er diese Technik in einem Lehrgang praktisch erlernen möchte. Diese
Möglichkeit nutzen eine Reihe von Patienten. Jedes MAV-Gesundheitszentrum
kennt aber ebenso auch viele regelmäßig wiederkehrende Gäste,
die Pancha-Karma-Kuren durchführen, ohne die TM erlernen zu wollen.
Diese Menschen kämen mit Sicherheit nicht wieder, wenn sie in
irgendeiner Weise bedrängt würden oder sich bedrängt
fühlten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme
der Direktion des Atlantis-Kurhotels in Bad Ems verwiesen (Anlage
15). Auch
in kirchlichen Kreisen setzt sich seit geraumer Zeit verstärkt
die Meinung durch, dass die sog. Sektenbeauftragten zu pauschal gegen
andersdenkende Gruppierungen vorgegangen sind und mehr Toleranz und
christliche Gesinnung am Platze wären. So spricht u.a. der evangelische
Religionswissenschaftler Prof. Dr. von Brück von einem Rufmord
speziell an der Transzendentalen Meditation (siehe Anlage
12, Artikel
aus Salzburger Nachrichten vom 4. Mai 1996). Auch unseres Erachtens
ist es dringend an der Zeit, die ohne Anhörung der Betroffenen
gebildete offizielle Einstellung vorurteilsfrei und sachlich zu überprüfen. Zusammengefasst ergibt sich aus den oben erwähnten über 500 wissenschaftlichen Untersuchungen - die zu einem erheblichen Teil in renommierten medizinischen, psychologischen und anderen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden -, dass die regelmäßige Ausübung dieser geistigen Technik die Gesundheit sowie die körperliche und psychische Allgemeinbefindlichkeit des Meditierenden erheblich fördert. TM bewirkt insbesondere:
Diese Wirkungen wurden u.a. in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie, die in den USA in einem Zeitraum von über 11 Jahren an mehr als 2.000 Personen durchgeführt wurde, eindeutig festgestellt. Hier zeigte sich, dass die Gruppe der Meditierenden
In
Anbetracht dieser Vielzahl wissenschaftlicher Studien und empirischer
Nachweise ist es unbegreiflich, dass in Deutschland
nicht nur die positiven
Auswirkungen dieser systematischen Entspannungstechnik ignoriert werden,
sondern überdies immer wieder behauptet wird, die Ausübung
der TM könne zu gesundheitlichen oder psychischen Schäden
führen. Eine im Jahre 1974/75 im Auftrag der schwedischen Regierung
anhand einer Untersuchung der Patienten aller psychiatrischen Krankenhäuser
Schwedens erstellte epidemiologische Studie von Prof. Ottoson kam zu
dem Ergebnis, dass TM-Meditierende im Kreis psychisch Kranker derart
unterrepräsentiert sind, dass die statistische Wahrscheinlichkeit,
als TM-Meditierender psychisch zu erkranken, um das 200-fache geringer
ist als bei der Normalbevölkerung (s. Anlage
11). Dementsprechend
haben auch in dem bezeichneten TM-Prozeß die vom OVG Münster
angehörten Fachgutachter der Behauptung des Bundesfamilienministeriums,
TM könne Auslöser psychischer Schäden sein, eindeutig
widersprochen. Dies führte dann dazu, dass dieses Gericht, also
die insoweit allein maßgebliche letzte Tatsacheninstanz, die
Bundesregierung dazu verurteilt hat, diese Behauptung zu unterlassen
und eine Ehrenerklärung zugunsten von TM abzugeben (vgl. oben). |
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