Maharishi Ayurveda befindet sich in Übereinstimmung mit den ärztlichen Standespflichten



Es wurde auch behauptet, dass „ein Arzt, der den Ayurveda und die TM anwende, unter Außerachtlassung der Kriterien medizinisch gesicherter Erkenntnisse, ...... gegen geltendes Recht verstoße, ....und sich aus den produktiven Leistungen der modernen Wissenschaft ausklammere.“

Durch diese Art der Formulierung wird suggeriert, dass ein Ayurveda-Arzt medizinisch gesicherte Erkenntnisse in seiner ärztlichen Tätigkeit außer acht lässt. Tatsache ist hingegen, dass die im Maharishi Ayurveda ausgebildeten Mediziner approbierte Ärzte sind, die die Verdienste der modernen Medizin, insbesondere bei akuten Krankheiten und der Chirurgie, würdigen, anerkennen und bei Bedarf auch selbst einsetzen. Der Maharishi Ayurveda ist, wie oben ausgeführt, zwar im wesentlichen vorbeugeorientiert, darüber hinaus aber sehr wirksam bei chronischen Krankheiten. Maharishi-Ayurveda-Ärzte nutzen in der Diagnose und bei der Kontrolle des Therapieverlaufs selbstverständlich alle modernen medizinischen Verfahren, die zur Verfügung stehen und bei dem jeweiligen Krankheitsbild sinnvoll erscheinen. Diese werden ergänzt durch die Verfahren des Maharishi-Ayurveda wie Pulsdiagnose, ausführliche Anamnese mit Konstitutionstypenbestimmung u.ä. Genau- so verordnen sie bei akuten oder gefährdenden Krankheiten anerkannte Pharmaka der Schulmedizin, wo es geboten ist. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich viele Krankheitsbilder mit den verschiedenen Methoden und Therapieformen des Maharishi Ayurveda so weit lindern oder ausheilen lassen, dass die vorher notwendigen chemischen Pharmaka durch den behandelnden Arzt reduziert und nicht selten auch völlig abgesetzt werden können.