Es wurde auch behauptet, dass „ein Arzt, der den Ayurveda und
die TM anwende, unter Außerachtlassung der Kriterien medizinisch
gesicherter Erkenntnisse, ...... gegen geltendes Recht verstoße,
....und sich aus den produktiven Leistungen der modernen Wissenschaft
ausklammere.“
Durch
diese Art der Formulierung wird suggeriert, dass ein Ayurveda-Arzt
medizinisch gesicherte Erkenntnisse in seiner ärztlichen Tätigkeit
außer acht lässt. Tatsache ist hingegen, dass die im Maharishi
Ayurveda ausgebildeten Mediziner approbierte Ärzte sind, die die
Verdienste der modernen Medizin, insbesondere bei akuten Krankheiten
und der Chirurgie, würdigen, anerkennen und bei Bedarf auch selbst
einsetzen. Der Maharishi Ayurveda ist, wie oben ausgeführt, zwar
im wesentlichen vorbeugeorientiert, darüber hinaus aber sehr wirksam
bei chronischen Krankheiten. Maharishi-Ayurveda-Ärzte nutzen in
der Diagnose und bei der Kontrolle des Therapieverlaufs selbstverständlich
alle modernen medizinischen Verfahren, die zur Verfügung stehen
und bei dem jeweiligen Krankheitsbild sinnvoll erscheinen. Diese werden
ergänzt durch die Verfahren des Maharishi-Ayurveda wie Pulsdiagnose,
ausführliche Anamnese mit Konstitutionstypenbestimmung u.ä.
Genau- so verordnen sie bei akuten oder gefährdenden Krankheiten
anerkannte Pharmaka der Schulmedizin, wo es geboten ist. Die Erfahrung
zeigt allerdings, dass sich viele Krankheitsbilder mit den verschiedenen
Methoden und Therapieformen des Maharishi Ayurveda so weit lindern
oder ausheilen lassen, dass die vorher notwendigen chemischen Pharmaka
durch den behandelnden Arzt reduziert und nicht selten auch völlig
abgesetzt werden können.