| Maharishi Ayurveda Präparate | ||
Weiterhin wurde - ohne Quellenangabe - behauptet, die in Deutschand vertriebenen Präparate des Maharishi Ayurveda enthielten zum Teil Quecksilber, Bleisalze, Zinnsalze, Kupfer-, und Goldsalze sowie giftige Pflanzenbestandteile, beispielsweise das strychninhaltige Nux vomica. Tatsache ist, dass sämtliche in Europa vertriebenen Präparate durch ein anerkanntes, wissenschaftlich arbeitendes Labor auf Arsen, Quecksilber, Blei und Kadmium untersucht werden. Kein Präparat enthält die genannten Bestandteile in einer für Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelzusätze unzulässigen Konzentration. Es wurde auch der Vorwurf erhoben, dass keine Zulassung der Maharishi Ayurveda-Präparate durch das Bundesgesundheitsamt (BGA) vorliege. Die
Einfuhr der Maharishi Ayurveda-Präparate nach Europa erfolgt
legal als Nahrungsmittelergänzungen, die als solche nach europäischem
Recht direkt in Holland bezogen werden können. Nach deutschem
Recht besteht keine Notwendigkeit für einen Antrag beim Bundesgesundheitsamt
auf Zulassung als Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), weil
dieser Verfahrensweg für Nahrungsmittelergänzungen nicht
vorgesehen ist. Andererseits wurden die MAV-Präparate in Deutschland
bisher nach dem strengeren deutschen Arzneimittelgesetz als nicht zugelassene
Arzneimittel eingestuft, weshalb sie hier stets von approbierten Ärzten
den Patienten empfohlen und als Einzelverordnung rezeptiert werden. “Maharishi Ayurveda Präparate sind zuverlässig und effektiv, sie sind authentisch und basieren auf den klassischen Texten. Nicht zuletzt wurde die Wirksamkeit des Maharishi Ayurveda durch zahlreiche wissenschaftliche Studien in den USA, Europa und Indien bestätigt.” (Anlage 16) |
||