Es
wird behauptet, dass die Bundesregierung das Finanzgebaren der
TM-Bewegung als unseriös bezeichnen dürfe und dass das auch
für den Maharishi Ayurveda gelte.
Tatsache
ist, dass dem Bundesfamilienministerium in Bonn diese Äußerung
durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.1985
in letzter Tatsacheninstanz verboten worden ist, weil das Ministerium
diese Behauptung nicht belegen konnte.
Zwar ist dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht auch in diesem
Punkt aufgehoben worden, jedoch ohne dass ihm für diese Abweichung
vom OVG Münster irgendwelche - anderen - Beweise vorgelegen hätten.
Solche hätte das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz
auch gar nicht erheben dürfen. Vielmehr war es insoweit an die
tatsächlichen Feststellungen des OVG Münster gebunden, dass
irgendwelche Gründe für die angebliche finanzielle Unseriosität
der TM-Organisation nicht nachgewiesen worden sind.
Schlampig recherchiert - oder infam - ist allerdings, den Maharishi
Ayurveda in diese Aussage einzubeziehen und auf diese Weise vorzutäuschen,
die Bundesregierung habe diese - unwahren - Äußerungen auch
in Bezug auf den Maharishi Ayurveda abgegeben. Diese diskriminierenden
Behauptungen des BMJFG, die Gegenstand des TM-Prozesses waren, stammen
aus der Zeit von Mitte bis Ende der 70er Jahre. Damals war der Maharishi
Ayurveda noch gar nicht etabliert und veröffentlicht. Deshalb
konnte sich die Bundesregierung damals dazu nicht äußern,
und sie hat das auch bis zum heutigen Tag nicht getan.
Es gibt also weder ein unseriöses Finanz- und Wirtschaftsgebaren
der TM-Organisationen noch von Maharishi Ayurveda-Einrichtungen. Solche
Behauptungen gehören zum Standardrepertoire der “Sektenbeauftragten” und
sind bezüglich TM und dem Maharishi Ayurveda völlig haltlos.
Hier werden ausschließlich angemessene, kostendeckende Gebühren
für entsprechende Gegenleistungen erhoben. Bei TM wird auch kein
Vermögen angesammelt. Ein Teil der Einnahmen werden weltweit zur
weiteren Verbreitung der TM und der damit verbundenen Programme zum
Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft eingesetzt.