Das Finanzgebaren der MAV-Institutionen

 

Es wird behauptet, dass die Bundesregierung das Finanzgebaren der TM-Bewegung als unseriös bezeichnen dürfe und dass das auch für den Maharishi Ayurveda gelte.

Tatsache ist, dass dem Bundesfamilienministerium in Bonn diese Äußerung durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.1985 in letzter Tatsacheninstanz verboten worden ist, weil das Ministerium diese Behauptung nicht belegen konnte.
Zwar ist dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht auch in diesem Punkt aufgehoben worden, jedoch ohne dass ihm für diese Abweichung vom OVG Münster irgendwelche - anderen - Beweise vorgelegen hätten. Solche hätte das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz auch gar nicht erheben dürfen. Vielmehr war es insoweit an die tatsächlichen Feststellungen des OVG Münster gebunden, dass irgendwelche Gründe für die angebliche finanzielle Unseriosität der TM-Organisation nicht nachgewiesen worden sind.
Schlampig recherchiert - oder infam - ist allerdings, den Maharishi Ayurveda in diese Aussage einzubeziehen und auf diese Weise vorzutäuschen, die Bundesregierung habe diese - unwahren - Äußerungen auch in Bezug auf den Maharishi Ayurveda abgegeben. Diese diskriminierenden Behauptungen des BMJFG, die Gegenstand des TM-Prozesses waren, stammen aus der Zeit von Mitte bis Ende der 70er Jahre. Damals war der Maharishi Ayurveda noch gar nicht etabliert und veröffentlicht. Deshalb konnte sich die Bundesregierung damals dazu nicht äußern, und sie hat das auch bis zum heutigen Tag nicht getan.
Es gibt also weder ein unseriöses Finanz- und Wirtschaftsgebaren der TM-Organisationen noch von Maharishi Ayurveda-Einrichtungen. Solche Behauptungen gehören zum Standardrepertoire der “Sektenbeauftragten” und sind bezüglich TM und dem Maharishi Ayurveda völlig haltlos. Hier werden ausschließlich angemessene, kostendeckende Gebühren für entsprechende Gegenleistungen erhoben. Bei TM wird auch kein Vermögen angesammelt. Ein Teil der Einnahmen werden weltweit zur weiteren Verbreitung der TM und der damit verbundenen Programme zum Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft eingesetzt.